Isolationszeit bei Corona auf 5 Tage reduziert
Ab sofort gilt nur noch eine Isolationszeit von 5 Tagen bei einem positiven Coronatest. Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens. Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor […]
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