Isolationszeit bei Corona auf 5 Tage reduziert

Ab sofort gilt nur noch eine Isolationszeit von 5 Tagen bei einem positiven Coronatest.

Mit Verkürzung der regulären Quarantänepflicht auf fünf Tage entfällt die Möglichkeit des Freitestens.

Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder zu pflegenden Personen müssen dem Gesundheitsamt ein negatives PCR-Ergebnis oder einen negativen Testnachweis einer anerkannten Teststelle vorlegen, bevor sie ihre Arbeit nach einer Infektion wieder aufnehmen dürfen. Die Testung darf frühestens am fünften Tag nach dem positiven Test durchgeführt werden.

Empfehlenswert ist, dass man vor Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit 48 Stunden symptomfrei ist.

Bitte kommen Sie nach wie vor mit Erkältungssymptomen oder Fieber nicht persönlich in die Praxis. Schreiben Sie uns stattdessen eine Email oder rufen Sie an.