Grippeimpfsaison eröffnet!

Ab sofort impfen wir gegen die Grippe. Dabei kommt ein Vierfach-Impfstoff zur Anwendung, der ab 6 Monaten zugelassen ist.

Für Personen ab 60 wird ein Hochdosis-Impfstoff empfohlen.

Bitte melden Sie sich in der Praxis, wenn Sie die Impfung in Anspruch nehmen möchten. Sie erhalten einen Termin.

Wer hat Anspruch auf eine Grippeimpfung zulasten der GKV?

Gemäß den Empfehlungen der STIKO und der Schutzimpfungs-Richtlinie ist die Grippeschutzimpfung als Standardimpfung bei Personen ab 60 Jahre und als Indikationsimpfung insbesondere für folgende Gruppen vorgesehen:

  • Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
    • Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.

Berufliche Indikation

  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln.