Ab sofort gilt: 3G für Begleitpersonen in der Praxis

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Personen, die die Praxis als gesunde Begleitpersonen betreten, der 3G-Regelung unterliegen, z.B. Elternteile erkrankter Kinder oder FahrerInnen von Senioren.

In diesem Fall müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein. Dies prüfen wir nach.

Für PatientInnen besteht (leider) keine gesetzliche Pflicht zur Testung oder Impfung – hier müssen wir an Ihre Eigenverantwortung und an Ihre Fürsorgepflicht gegenüber uns medizinischem Personal appellieren:

Lassen Sie sich impfen oder testen!

Verschieben Sie ggf. Routineuntersuchungen auf das Frühjahr! Tragen Sie uns Ihre Anliegen per Mail vor, um unser Telefon zu entlasten.

Wir sind für Sie zu 100% geimpft und aktuell sogar zu zusätzlichen arbeitstäglichen Tests verpflichtet.