FFP2-Maskenpflicht für alle Patientinnen und Patienten ab 1.10.2022

Ab dem 1.10.2022 treten die Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Diese sehen u.a. vor, dass alle Patientinnen und Patienten in Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen müssen. Dies gilt für Jugendliche ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren ist eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) vorgeschrieben.

Falls Sie versehentlich keine entsprechende Maske dabei haben, können Sie diese bei uns für 2 EUR erwerben (Angebot freibleibend). Der Gewinn wird einem caritativen Zweck gespendet.