Mit dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Rezept für alle Praxen in Deutschland verpflichtend eingeführt. Wir schalten es ab dem 18.12.23 „scharf“.
Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was das eRezept ist, wie es funktioniert und was sich für Sie ändert.
Informationsseite unseres Software-Anbieters CGM zum eRezept
Was ist das eRezept?
Mit dem eRezept kann Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt rezeptpflichtige Medikamente digital verordnen. Sie können Ihre eRezepte papierlos in der Apotheke einlösen oder per Smartphone-App verwalten und bestellen.
Das eRezept wird dabei direkt nach Ausstellung und digitaler Signatur durch die Arztpraxis zentral auf einem hochsicheren Server, der sogenannten Telematik-Infrastruktur gespeichert und kann über Ihre Versichertenkarte, ersatzweise einen Matrix-Code auf Papier oder in manchen Fällen vom Handybildschirm in der Apotheke ausgelesen werden.
Das eRezept gibt es vorläufig nur für Medikamente, die bisher auf dem rosafarbenen Rezept verordnet wurden, nicht für Betäubungsmittel oder Hilfsmittel. Für Privatversicherte gibt es weiterhin das blaue Rezept.
Wie erhalte ich mein eRezept und meine Medikamente?
- Rezepte für Ihre Dauermedikation bestellen Sie wie gewohnt per Email, Telefon oder Webseiten-Formular.
Nachdem die Rezepte vom Personal geschrieben und vom Arzt geprüft und freigegeben worden sind, können Sie Medikamente direkt in der Apotheke ohne Umweg über die Arztpraxis abholen. Zwischen Bestellung und Abholung muss dabei in der Regel ein halber Arbeitstag vergehen, zu Quartalsbeginn oder nach einem Urlaub auch mal ein ganzer Arbeitstag. - Wenn Sie Ihr Rezept in der Sprechstunde während des Arztgesprächs ausgestellt bekommen, kann Ihnen das Rezept direkt als SMS auf Ihr Smartphone zugestellt werden. Nach Aufruf des Links und Eingabe des Geburtsdatums wird ein Matrixcode angezeigt, mit dem Sie in der Apotheke Ihr(e) Medikament(e) erhalten.
- MIT SMARTPHONE und CLICKDOC
Wir empfehlen, die App CLICKDOC zu installieren und sich zu registrieren. Wenn wir Ihre Patientenakte mit Ihrem Clickdoc-Account verbinden (dies geschieht automatisch, wenn Sie einmal einen Termin bei uns online gebucht haben), erhalten Sie Ihre Rezepte bequem direkt in die App. Sie können dann online Ihre Medikamente zur Abholung in Ihrer Wunschapotheke reservieren oder sich diese direkt nach Hause liefern lassen. Mit einer Registrierung können Sie nicht nur Ihre eRezepte verwalten, sondern auch Ihre Termine bei uns buchen, absagen oder verschieben.
Das E-Rezept als Ausdruck – sprechen Sie das Praxispersonal an!
Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen. Dies versuchen wir aber zu vermeiden, um ressourcenschonend zu arbeiten und Ihnen einen unnötigen Weg in die Praxis zu ersparen.
Der Zettel ist dann nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung sowie einen Rezeptcode („Matrixcode“).
Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Wie so ein Ausdruck zu einem E-Rezept aussieht, sehen Sie auf dem Bild.
Was ändert sich bei der Rezeptbestellung in der Praxis?
BISHER | NEU MIT eREZEPT | |
Chronisch Kranke, regelmäßige Medikamenteneinnahme | Sie nehmen dauerhaft Medikamente ein, waren im aktellen Quartal aber noch nicht bei uns. Sie haben bisher Ihre Medikamente telefonisch per Anruf, Mail oder Formular bestellt. Das Rezept wurde geschrieben und zur Abholung bereitgelegt. Bei Abholung haben Sie Ihre Versichertenkarte eingelesen und im Tausch das Rezept erhalten. | Wir benötigen Ihre Versichertenkarte IMMER VOR AUSSTELLUNG des Rezepts. Ohne Karte kann kein Rezept ausgestellt oder vorbereitet werden. Am besten lassen Sie die Karte immer gleich zu Quartalsbeginn in der Praxis einlesen und stellen dabei sicher, dass bei uns Ihre aktuelle Handynummer hinterlegt ist. Im weiteren Verlauf des Quartals können Sie dann wie gewohnt per Anruf, Mail oder Formular Ihre Folgerezepte bestellen und holen die Medikamente in der Apotheke ab, nachdem mindestens ein halber Arbeitstag verstrichen ist. Im Ausnahmefall kann Ihr Rezept in Papierform zur Abholung bereitgelegt werden. |
Erstkontakt im Quartal bei Akut- / Video- / Telefonsprechstunde | Das Rezept wurde vorbereitet und nach Einlesen der Versichertenkarte abgegeben. | Wir benötigen IMMER VOR AUSSTELLUNG des Rezepts entweder Ihre Versichertenkarte (kann ein Angehöriger einlesen lassen) oder einen schriftlichen Versicherungsnachweis per Email oder Fax (stellt Ihnen Ihre Krankenversicherung auf telefonische Nachfrage oder per App kurzfristig zur Verfügung). Bitte stellen Sie uns Ihre Handynummer zur Verfügung bzw. gleichen die bei uns gespeicherte Nummer ab. Sie erhalten nach der Beratung das Rezept per Kurznachticht (SMS) und können dies dann per App an die Apotheke weiterleiten oder einen Angehörigen mit der Abolung beauftragen. |
Besonderheiten
Sie bestellen regelmäßig Medikamente für Ihr Kind oder einen Angehörigen
Sie können wie oben beschrieben auch für Kinder oder Angehörige Rezepte bestellen.
Zur Abholung legen Sie dann einfach die Versichertenkarte Ihres Kindes oder Angehörigen in der Apotheke vor.
Wenn Sie eine SMS mit Link zum Rezept für Kind oder Angehörige erhalten haben, müssen Sie zur Anzeige dann das Geburtsdatum des betroffenen Patienten eingeben.
Sie haben Ihre Versichertenkarte nicht zur Hand
Sie können sich nicht mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke ausweisen, um Ihre Medikamente abzuholen?
Kein Problem, Sie bitten uns entweder um einen Papierausdruck des eRezeptes oder um Zusendung per SMS.
Voraussetzung ist, dass Sie in der Praxis einen gültigen Versichertennachweis vorgelegt haben.
Das eRezept für Fortgeschrittene
Die App zum eRezept
Die App „Das E-Rezept“ der gematik bietet Versicherten komfortable Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung von eRezepten erleichtern.
So können Sie beispielsweise von zu Hause nachsehen, ob Ihr bestelltes Rezept bereits ausgestellt worden ist. Auch besteht die Möglichkeit, das Rezept direkt zur Apotheke zu übermitteln, das Medikament vorzubestellen und ggf. liefern zu lassen.
Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse.
Diese geheime PIN müssen Sie explizit bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
Mehr Informationen für Versicherte finden Sie auf der Website:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app
Dies kann auf eRezept verordnet werden:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
- Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken gegen Aufzahlung abgegeben werden
- Anwendungsfertige Zytostatika-Rezepturen
- Esketamin zur intranasalen Anwendung
- Entlassrezepte
- Blutprodukte, die ausschließlich in der Apotheke abgegeben werden können
- Einzelimporte
- Verordnungen im Rahmen von künstlichenBefruchtungen nach §27a SGBV
(Stand Januar 2024)
Dies kann NICHT auf eRezept verordnet werden:
- Privatrezepte / Blaue Rezepte
- Betäubungsmittel
- Sonstige Produkte (wie Verbandsmittel und Blutzucker-Teststreifen)
- Nach der Arzneimittelrichtlinie erstattungsfähige OTC-Präparate
- Medizinprodukte (Macrogol etc.)
- Dosierautomaten für Substitutionstherapie
- T-Rezepte
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Sprechstundenbedarf
- Hilfsmittel
- Soziotherapie
- Krankentransporte
- Bilanzierte Diäten zur Enteralen Ernährung
(Stand Januar 2024)