Hautkrebsfrüherkennung ab 18 für Versicherte der Bosch-BKK, Barmer GEK und Techniker

Aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinbarung Hessen und der Bosch-BKK, der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse können Versicherte der genannten Krankenkassen bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs („Hautkrebsscreening„) in Anspruch nehmen.

Dabei wird die gesamte Haut inklusive des behaarten Kopfes und der Schleimhautübergänge auf Hautkrebs oder dessen Vorstufen untersucht. Bei Auffälligkeiten leiten wir Sie an einen Hautarzt weiter.

Wir beraten Sie gerne – bitte vereinbaren Sie einen Termin.