Die elektronische Patientenakte (ePA)

(Stand: November 2024)

Am 1.1.2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle. Automatisch.

Nähere Informationen zur Nutzen, Risiken, Rechten und Pflichten erhalten Sie auf einer Seite des Gesundheitsministeriums oder über Ihre Krankenkasse.

Wir Hausärzte sehen eine elektronische Patientenakte (ePA) grundsätzlich als notwendig und förderlich für eine gute Patientenversorgung an – wenn sie gut gemacht ist.

Die ePA in ihrer jetzigen Form und Ausgestaltung genügt diesem Anspruch leider nicht, weshalb wir sie bis zur dringend notwendigen Nachbesserung auch nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen werden.

Hautpkritikpunkte sind

  • Es bestehen Zweifel an der Datensicherheit Ihrer Gesundheitsdaten
  • Es gibt kein einheitliches Datenformat zum Speichern der Gesundheitsdaten, z.B. Röntgenbilder, Impfpässe oder Laborbefunde. Eine suffiziente Strukturierung oder Volltextsuche ist nicht möglich
  • Die Akte in der Praxis zu befüllen, kostet uns viel Zeit, die uns bei der Behandlung der Patienten fehlt.
  • Die Software ist umständlich zu bedienen, die vorgesehene Vergütung indiskutabel.
  • Krankenhäuser können die ePA noch gar nicht nutzen

In der jetzigen Form ist die elektronische Patientenakte daher für uns Ärzte nutzlos.

Pflichtgemäß ist unsere Praxis technisch für die ePA gerüstet, wir werden aber erst nach Umsetzung diverser Nachbesserungen in die Nutzung einsteigen.

Ausführlichere Informationen zur Kritik der Hausärzte an der ePA finden Sie auf einer Seite des Hausärzteverbandes.