Wir führen ab dem 17.8.2020 auch Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen durch

Aktualisiert am 20.8.2020
Diese Information gilt nur für gesunde Personen ohne Anzeichen einer Corona-Infektion

Aufgrund der komplexen Abrechnungs- und Dokumentationsvorgaben seitens der Politik bzw. Behörden sowie der kaum kostendeckenden Vergütung müssen wir Sie auf folgende, streng einzuhaltende Regeln hinweisen:

  • Alle Tests werden nur nach vorheriger Terminvergabe per Telefon (06108-74165) oder Email (praxis@ha-mhm.de) durchgeführt. Unsere Testkapazitäten sind sowohl zeitlich aufgrund der weiterlaufenden Grundversorgung als auch organisatorisch durch begrenzte Zuteilung von Testmaterialien und Schutzausrüstung limitiert.
  • Zu jeder Zeit sind die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die Tests finden außerhalb der Praxisräume statt, Wartemöglichkeiten bestehen ausschließlich unter freiem Himmel.
  • In jedem Testfall müssen Sie den vollständig ausgefüllten Laufzettel (Download-Link) und eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes abgeben sowie Ihre elektronische Versichertenkarte vorlegen bzw. eine Versicherungsbestätigung für Ihre Privatversicherung unterschreiben.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen die Abrechnungen weiterer Leistungen am Tag der Testung bei gesunden Personen VERBIETEN (gilt für Lehrer*innen, Erzieher*innen und Reiserückkehrer*innen). Somit dürfen beispielsweise am Tag der Testung in den genannten Fällen keine Beratungsgespräche geführt, Untersuchungen vorgenommen oder Rezepte ausgestellt werden.

Wenn Sie erkrankt sind,

Fieber haben (38,5°C oder mehr), ein starkes allgemeines Krankheitsgefühl, starken Husten mit oder ohne Atemnot aufweisen, ist neben einer Behandlung möglicherweise ein Test notwendig. Bitte kommen Sie in diesem Fall NICHT sofort in die Praxis und kontaktieren Sie uns vorab telefonisch (06108-74165) oder per Email (praxis@ha-mhm.de). Bei lebensbedrohlichen Symptomen informieren Sie den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.

Tests für Reiserückkehrer*innen

Folgendes gilt nur für Einreisende aus ausländischen Risikogebieten: Hier wird unterschieden zwischen Pflichttests für Rückkehrer*innen aus Risikogebieten (Link), die innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr durchgeführt werden können, Reiserückkehrern aus Nicht-Risikogebieten sowie Reiserückkehrern außerhalb der 72-Stunden-Frist.

Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet stehen Sie bis zum negativen Testnachweis oder alternativ für 2 Wochen unter Quarantäne, dürfen also außer für den Test das Haus nicht verlassen und müssen auch beim Test entsprechend strenge Abstands- und Hygieneregeln einhalten.

Bei Rückkehr aus einem Nicht-Risikogebiet ist keine Quarantäne erforderlich.

Damit die Tests kostenlos durchgeführt werden können, müssen Sie einen Nachweis über die Reise (Buchungsbeleg, Flug-/Zugticket, Quittung, Kreditkartenabrechnung etc.) schriftlich in Kopie abgeben. Die Testung nach nur bis 72 Stunden nach Ausreise kostenlos durchgeführt werden, andernfalls kommen Kosten von insgesamt ca. 190EUR pro Test auf Sie zu.

Ein Wiederholungstest ist ca. 5-7 Tage nach dem ersten Test sinnvoll und wird kostenlos angeboten.

Tests für Lehrer*innen

Die Testung ist zwischen dem 10.8. und dem 1.10.2020 in 14-tägigem Abstand an den Wochentagen Montag bis Donnerstag möglich. Bitte geben Sie als Nachweis Ihrer Berechtigung eine Kopie des entsprechenden Schreibens des Kultusministeriums oder Ihrer Schule ab.

Tests für Erzieher*innen

Die Testung ist zwischen dem 17.8. und dem 8.10.2020 in 14-tägigem Abstand an den Wochentagen Montag bis Donnerstag möglich. Bitte geben Sie als Nachweis Ihrer Berechtigung eine Kopie des entsprechenden Schreibens des Kita-Trägers oder des Jugendamtes ab.

Tests aufgrund einer Meldung der Corona-Warn-App

Bitte geben Sie einen ausgedruckten Screenshot der Warn-App-Meldung ab.

Tests für Personen, die keines der Kriterien erfüllen

Sind Sie nicht erkrankt, hatten keinen Kontakt zu Erkrankten, sind nicht im 72-Stunden-Fenster nach Ausreise aus dem Ausland, sind kein*e Lehrer*in oder Erzieher*in, Ihre Corona-Warn-App zeigt keinen Risikokontakt, dann erfüllen Sie NICHT die Kriterien für einen kostenlosen Test. Auch wenn Ihr Arbeitgeber, ein Pflegeheim oder Krankenhaus vor Aufnahme o.ä. einen Test verlangt, kann dieser Test nicht auf Kosten der Gemeinschaft durchgeführt werden.

In diesem Fall müssen Sie die Kosten des Tests selbst tragen (ca. 150EUR reine Laborkosten sowie Abstrichkosten von ca. 40EUR).