Weiterbildungsermächtigung

Die Landesärztekammer Hessen hat uns mit Wirkung zum 15. Januar 2014 ermächtigt, Ärztinnen und Ärzte in unserer Praxis zum Facharzt für Allgemeinmedizin auszubilden.

Von den insgesamt fünf Weiterbildungsjahren können zwei bei uns abgeleistet werden. Dies entspricht der maximal möglichen ambulanten Weiterbildungszeit.