Reisezeit – Zeit, den Impfpass zu prüfen

Die Urlaubssaison steht bevor. Doch manches Reiseziel bringt nicht nur Erholung, sondern auch gesundheitliche Risiken mit sich. Ärzte können Patienten hier frühzeitig aufklären und auf notwendige Reiseschutzimpfungen hinweisen.

Anlässlich der beginnenden Ferienzeit hat die KBV am Donnerstag in einer Pressemitteilung an die Versicherten appelliert, sich frühzeitig vom Arzt über die empfohlenen Reiseschutzimpfungen beraten zu lassen. „Wir können heute in fast alle Regionen dieser Welt reisen. Dabei sollten wir nicht vergessen, uns über mögliche Gefahren von Infektionskrankheiten im Urlaubsland zu informieren. Einen einfachen und sicheren Schutz bietet die Impfung“, sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV.

Standardimpfungen ebenfalls überprüfen
Entscheidend für die Impfung sind das Reiseziel, die Art der Reise, wie Pauschalreise oder Trekking-Tour, und das persönliche Risiko, etwa aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Vorerkrankung. Etwa sechs, spätestens vier Wochen vor Abreise sollte mit den notwendigen Impfungen begonnen werden.

Gleichzeitig bietet die reisemedizinische Beratung eine gute Gelegenheit, um auch den Standardimpfschutz des Patienten unter die Lupe zu nehmen.

Reiseschutzimpfung nicht nur bei Fernreisen
Eine Reiseschutzimpfung ist nicht nur bei Fernreisen sinnvoll und teilweise sogar verpflichtend für die Einreise. Auch in Deutschland sollten sich gerade Wanderurlauber in Baden-Württemberg und Bayern gegen die von Zecken übertragene FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) schützen. Bei Reisen in südliche Länder, zum Beispiel Italien, empfehlen Experten die Impfung gegen Hepatitis A: Die Viren können dort über das Trinkwasser oder auch Meeresfrüchte übertragen werden.

Vor der Impfung: Kostenübernahme klären
Reiseschutzimpfungen wie gegen Hepatitis A und B, Gelbfieber, Cholera, Tollwut und Typhus müssen gesetzlich Krankenversicherte in der Regel selbst bezahlen. Ärzte rechnen sie über das Kostenerstattungsverfahren nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Die Versicherten sollten sich aber individuell bei ihrer Krankenkasse erkundigen – einige Kassen übernehmen inzwischen die Kosten.

Quelle: Pressemitteilung Kassenärztliche Bundesvereinigung (Auszug aus http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_9777.php)

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