Die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Wer sie regelmäßig wahrnimmt, tut etwas zum Erhalt der Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.
Gesetzlich Krankenversicherte haben einen kostenlosen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.
(die farblich hervorgehobenen Untersuchungen können in unserer Praxis durchgeführt werden.)
- ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up
- ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer, nur Versicherte von Techniker, DAK, BKK Landesverband Süd, BIG direkt, Hanseatische Krankenkasse und Bosch-BKK): alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung)
- ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung (Pap-Abstrich) zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Gynäkolog:innen
- bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien bei Gynäkolog:innen
- ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkolog:innen hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
- ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test bei Gynäkolog:innen
- ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
- Innerhalb des Check-Ups außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
- ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
- ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
- ab 50 Jahren (Männer und Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – entweder bis 55 als jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl oder als Darmspiegelung (zweimal im Mindestabstand von zehn Jahren) in einer Praxis für Gastroenterologie
- ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Seit 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Ab Januar 2025 werden Frauen zwischen 70 bis 75 Jahren meldebasiert per Post eingeladen und müssen sich nicht mehr selbst beim wohnortnahen Screening melden. Voraussichtlich ab 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten.
- ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader
Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.